Samstag, 15. März 2014

Das Minarettverbot - Max Müller



Minarettverbot

Der im Jahr 2009 nach einem Plebiszit in die Schweizer Verfassung aufgenommene Zusatzartikel „Der Bau von Minaretten ist verboten“ könnte dazu verleiten, die Schweiz als unmodern oder gar fremdenfeindlich anzusehen.

  Plakat des Egerkinger-Komitees zur Minarett-Initiative

Doch das Gegenteil ist der Fall. Denn wer nun denkt, die neutralen Schweizer hätten mit ihrem Votum angebliche Aversionen gegen ihre islamischen Mitbürger zum Ausdruck bringen wollen, interpretiert den klug inszenierten Minarettstreit unserer ausgekochten Nachbarn fehl. Die generelle Ablehnung jeglicher Bauanträge für die muslimischen Kirchtürme hat nämlich nur ein Ziel: Den Schutz der islamischen Mitmenschen vor eventuellen Übergriffen von Wutbürgern, die der (angeblich) drohenden Überfremdung Einhalt gebieten wollen. Erneut hat sich auch bei diesem Referendum der Stadt-Land-Graben deutlich offenbart: Obwohl schon in den Städten eine kleine Mehrheit für das Minarettverbot stimmte, waren weitaus mehr Minarettgegner unter der konservativen ländlichen Bevölkerung auszumachen. Aber auch der sogenannte Röstigraben (die Grenze zwischen frankophoner und germanischer Bevölkerungsmehrheit) trat wie bei vielen derartigen Volksbefragungen erneut klar zutage. Ob unsere deutschstämmigen Brüder und Schwestern durch ihr minarettskeptisches Abstimmungsverhalten nun ihre wahre Fratze gezeigt haben oder ob sie einfach nur besonders clevere Multikultis sind, bleibt herauszufinden.

Den aufgebrachten Leipzigern, die jüngst gegen den Bau einer Moschee im Stadtteil Gohlis demonstrierten, sollte man jedenfalls mit auf den Weg geben: Versucht doch nicht den Bau des Gebetshauses zu verhindern, sondern setzt euch dafür ein, dass er ein hübsches und weithin sichtbares Minarett bekommt. Man weiß ja nie, ob sich irgendwann der Wind wieder einmal dreht und dann findet sich der Weg leichter.







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